Gefahrgutanmeldung

Alle am Gefahrguthandling beteiligten Unternehmen (Linienagenten / Kaibetriebe) sind nach der Hafensicherheitsverordnung von 1997 verpflichtet, die von ihnen veranlaßten Gefahrgutbewegungen elektronisch an GEGIS zu melden. Gleichzeitig muss nach der Anlaufbedingungs-Verordnung eine Meldung auch bei der zentralen Meldestelle in Cuxhaven erfolgen. Beide Verordnungen sind so harmonisiert, dass mit der GEGIS-Anmeldung gleichzeitig die Meldung an Cuxhaven erfüllt wird.

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