Gefahrgutanmeldung
Alle am Gefahrguthandling beteiligten Unternehmen (Linienagenten / Kaibetriebe) sind nach
der Hafensicherheitsverordnung von 1997 verpflichtet, die von ihnen veranlaßten
Gefahrgutbewegungen elektronisch an GEGIS zu melden. Gleichzeitig muss nach der
Anlaufbedingungs-Verordnung eine Meldung auch bei der zentralen Meldestelle in Cuxhaven erfolgen.
Beide Verordnungen sind so harmonisiert, dass mit der GEGIS-Anmeldung gleichzeitig die Meldung an
Cuxhaven erfüllt wird.
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Einstiegsmaske
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Die folgenden Seiten sind der Teilanwendung Import → Bearbeitung Anmeldung entnommen.